Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Monvaria («Anbieterin») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») erbringt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die vertraglichen Grundlagen für jedes Mandat mit Monvaria. Fair, transparent und nach schweizerischem Recht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Monvaria («Anbieterin») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») erbringt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Gegenstand des Vertrags sind buchhalterische und administrative Dienstleistungen, insbesondere Finanz- und Lohnbuchhaltung, MWST-Abrechnung, Jahresabschluss-Unterstützung, Belegverwaltung und damit zusammenhängende Beratung. Umfang und Preis richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande. Ein unverbindliches Erstgespräch ist kostenlos.
Das Honorar richtet sich nach den vereinbarten Paketen bzw. dem geltenden Stundensatz. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Online-Zahlungen werden via Payrexx abgewickelt.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % gemäss OR Art. 104 sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung fällig. Die Anbieterin ist berechtigt, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen einzustellen.
Die Anbieterin unterliegt der beruflichen Verschwiegenheit. Zur Datenverarbeitung gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
Die Anbieterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des im betreffenden Mandatsjahr gezahlten Honorars begrenzt.
Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende kündigen. Die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Nach Beendigung des Mandats werden Unterlagen des Kunden während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre, OR Art. 958f) sicher aufbewahrt und anschliessend datenschutzkonform vernichtet, sofern der Kunde nichts anderes verlangt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen.
„Klare Regeln. Verlässliche Zusammenarbeit."